Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Nov. 2017

1. Allgemeine Vertragsbestimmungen

1.1 Übergabe der Mietsache an den Mieter

Die Übergabe der Mietsache an den Mieter geschieht durch Abholung der Schlüssel im Büro der Verwaltung. Die Übergabe geschieht in gereinigtem und vertragsgemäßem Zustand. Beanstandungen sind unmittelbar bei der Verwaltung zu rügen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Rüge von Mängeln, so gilt die Mietsache als vertragsgemäß übergeben.

1.2 Sorgfältiger Gebrauch, Schäden an der Mietsache

Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln und sich rücksichtsvoll gegenüber Nachbarn zu verhalten. Haustiere sind nur gestattet, wenn dies zuvor ausdrücklich durch die Verwaltung vereinbart wurde. Soweit eine Hausordnung besteht, ist diese einzuhalten. Die Mietsache darf höchstens mit der vertraglich vereinbarten Anzahl von Personen belegt werden. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für Schäden, die durch Mitbewohner der Mietsache verursacht werden. Treten während der Mietzeit Schäden auf, sind diese unverzüglich der Verwaltung zu melden.

1.3 Inanspruchnahme und Kosten von Nebenleistungen (Telefon, Internet, Strandkörbe usw.)

1.3.1 Telefonnutzung

Die Kosten für die Telefonnutzung sind nicht mit der Mietzahlung abgegolten. Die Telefonnutzung wird dem Mieter mit 0,20 € pro Minute berechnet.

1.3.2 Internet

Der Mieter kann, soweit vorhanden, den Internetanschluss in der Mietsache benutzen. Von Ansprüchen Dritter, die an den Vermieter auf Grund von rechtswidriger Nutzung des Internet in der Mietsache während der Mietzeit herangetragen werden, stellt der Mieter den Vermieter vollständig und ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden oder Verschulden seiner Mitbewohner unbedingt frei. Dies gilt ebenfalls für diejenigen Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr der entsprechenden Ansprüche entstehen, einschließlich Rechtsanwaltskosten bis zur Höhe der durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Gebühren.

1.3.3 Einstellungen an technischen Geräten

Es ist dem Mieter untersagt, Einstellungen an technischen Geräten, wie z.B. Internetrouter, TV-Geräten und Multimediaanlagen eigenmächtig zu ändern. Diesbezüglich notwendige Wartungsarbeiten werden pauschal mit 35,- berechnet.

1.3.4 Strandkörbe

Wurden Strandkörbe vertraglich zugesichert, stehen diese in der Zeit vom 1.4.-31.10. ausschließlich auf den Terrassen zur Verfügung.

1.3.5 Notdienst

Die Inanspruchnahme des Notdienstes wird pauschal mit 35,- EUR berechnet. Dies gilt nicht, soweit der jeweilige Einsatz durch den Vermieter zu vertreten ist. Für Gegenstände, die im App. zurückgelassen (vergessen) werden, berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 25,- EUR zuzgl. 10,- EUR Versandkosten.

1.4 Gebrauchsüberlassung an Dritte

Die Überlassung der Mietsache an Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Verwaltung gestattet.

1.5 Rückgabe der Mietsache

Die Rückgabe der Mietsache hat am Abreisetag bis 10 Uhr durch Übergabe der Schlüssel im Büro der Verwaltung zu erfolgen.

1.6 Stornierungsbedingungen, Reiserücktrittsversicherung

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, bei Stornierungen oder Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 90 % der vereinbarten Miete zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass dem Vermieter ein wesentlich geringerer Schaden durch die Stornierung entstanden ist. Die geleistete Anzahlung in Höhe von 10% verbleibt dem Vermieter jedoch auch in diesem Fall als pauschaler Aufwendungsersatz. Der Mieter wurde ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen und ein entsprechendes Angebot wurde ihm vorgeschlagen.

2. Schlussbestimmungen

2.1 Vertragsschluss, Kündigung

Der Vertrag kommt mit Zugang des durch den Mieter gegengezeichneten Mietvertrages bei der Verwaltung zustande. Weitere, als die in diesem Mietvertrag vereinbarten Abreden, sind nicht getroffen. Sämtliche Vertragserklärungen der Parteien bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Wird die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu genügt eine Erklärung gegenüber dem Mieter in Textform. Sofern der Mieter in krasser oder nachhaltiger Weise gegen seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag verstößt, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Dies gilt insbesondere bei Überbelegung der Mietsache.

2.2 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Ort, an welchem die Mietsache belegt ist.

2.3 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Erfüllung seiner vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden des Mieters und seiner Mitbewohner an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei der Verletzung anderer als Kardinalpflichten sowie für Schäden an anderen Rechtsgütern des Mieters haftet der Vermieter nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Schadensersatz ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der gesetzliche Versicherungsschutz beginnt am Anreisetag um 16 Uhr und endet am Abreisetag um 10 Uhr.

2.4 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Auslandsüberweisungen:
Sylter Bank eG
BIC: GENODEF1SYL
IBAN: DE98 2179 1805 0000 0241 63

Alle Preise und Angaben in unseren Angeboten ohne Gewähr!

Extra: Vermittlungsvertrag zwischen der IBF und dem Eigentümer zur Überlassung des App. oder Hauses für die Vermietung unter dem Menüpunkt „Eigentümerservice“

Für Nachfragen stehen wir gern unter der folgenden Telefonnummer zur Verfügung:
04651 98 420

Steuer Nummer: 15 291 1171.4

Haben Sie noch eine Frage an uns?

Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

04651-98420

Melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an

nach oben