AGB

AGB

1. Allgemeine Vertragsbestimmungen

1.1 Übergabe der Mietsache an den Mieter
Die Übergabe der Mietsache an den Mieter geschieht durch die Abholung der Schlüssel im Büro der Verwaltung. Die Übergabe geschieht in gereinigtem und vertragsgemäßem Zustand. Beanstandungen sind unmittelbar nach Bezug bei der Verwaltung zu rügen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Rüge von Mängeln, so gilt die Mietsache als vertragsgemäß übergeben.

1.2 Sorgfältiger Gebrauch, Schäden an der Mietsache
Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln, und sich rücksichtsvoll gegenüber Nachbarn zu verhalten. Haustiere sind nur gestattet, wenn dies zuvor ausdrücklich mit der Verwaltung vereinbart wurde. Soweit eine Hausordnung im Objekt besteht, ist diese einzuhalten. Die Mietsache darf höchsten mit der vertraglich vereinbarten Anzahl von Personen belegt werden. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für Schäden, die durch Mitbewohner der Mietsache verursacht werden. Treten während der Mietzeit Schäden auf, sind diese unverzüglich der Verwaltung zu melden.

2. Inanspruchnahme und Kosten von Nebenleistungen (Internet, Strandkörbe, usw.)

2.1 Internet
Der Mieter kann, soweit vorhanden, den Internetanschluss in der Mietsache nutzen. Von Ansprüchen Dritter, die an den Vermieter auf Grund von rechtswidriger Nutzung des Internets in der Mietsache während der Mietzeit herangetragen werden, stellt der Mieter den Vermieter vollständig und ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden oder Verschulden seiner Mitbewohner frei.

2.2 Einstellungen an technischen Geräten
Es ist dem Mieter untersagt, die Einstellungen an technischen Geräten wie z.B. dem Internetrouter, TV-Geräten und Multimedia-Anlagen eigenmächtig zu verändern. Diesbezüglich notwendige Wartungsarbeiten pauschal mit 35,-€ berechnet.

2.3 Strandkörbe
Sofern vertraglich zugesichert, stehen die Strandkörbe von April - Oktober auf den Terrassen zur Verfügung. Die Auslieferung im April kann durch die Strandkorbvermietung variieren.

2.4 Notdienst
Die Inanspruchnahme des Notdienstes wird pauschal mit 35,-€ berechnet. Dies gilt nicht, soweit der jeweilige Einsatz durch den Vermieter zu vertreten ist. Für Gegenstände, die im Objekt zurückgelassen bzw. vergessen werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-€ zzgl. 10,-€ Versandkosten.

2.5 Gebrauchsüberlassung an Dritte
Die Überlassung der Mietsache an Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Verwaltung gestattet.

2.6 Rückgabe der Mietsache
Die Rückgabe der Mietsache hat am Abreisetag bis 10 Uhr durch Übergabe oder Einwurf der Schlüssel bei der Verwaltung zu erfolgen.

2.7 Laden von E-Autos
Das Aufladen von E-Autos ist nur bei Objekten mit dafür vorgesehenen Ladestationen erlaubt, anderweitig sind die öffentlichen Ladestationen der Gemeinde Sylt zu nutzen. Sollten wir herausfinden, dass Sie während Ihres Aufenthaltes widerrechtlich ein E-Auto am ganz normalen Hausstrom geladen haben, erheben wir dafür eine Gebühr von 100,-€.

3. Stornierungsbedingungen

3.1 Stornierungsbedingungen
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, bei Stornierungen oder Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 90% der ursprünglich vereinbarten Miete zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass dem Vermieter ein wesentlich geringerer Schaden durch die Stornierung entstanden ist. Die geleistete Anzahlung in Höhe von 10% verbleibt dem Vermieter jedoch auch in diesem Fall als pauschaler Aufwendungsersatz.
Der Mieter wurde ausdrücklich auf die Möglich des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung hingewiesen.

4. Schlussbestimmungen

4.1 Vertragsschluss / Kündigung
Der Vertrag kommt mit Zugang des durch den Mieter gegengezeichneten Mietvertrages bei der Verwaltung zustande. Weitere, als in diesem Mietvertrag vereinbarten Abreden, sind nicht getroffen. Sämtliche Vertragserklärungen der Parteien bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Wird die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu genügt eine Erklärung gegenüber dem Mieter in Textform. Sofern der Mieter in krasser oder nachhaltiger Weise gegen seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag verstößt, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, dies gilt insbesondere bei Überbelegung der Mietsache.

4.2 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Ort, an dem die Mietsache belegt ist.

4.3 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Erfüllung seiner vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden des Mieters und seiner Mitbewohner an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei der Verletzung anderer als Kardinalpflichten sowie für Schäden an anderen Rechtsgütern des Mieters haftet der Vermietet nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Schadensersatz ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der gesetzliche Versicherungsschutz beginnt am Anreisetag um 16 Uhr und endet am Abreisetag um 10 Uhr.

4.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

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